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Kündigungsschutz ?

Wie können sich Mieter schützen?
[26.04.2003]

Sylt (arn) - Eine Demonstration in naher Zukunft - voraussichtlich zu Pfingsten - war nur eine der Ideen, die die "Sylter Bundesmieter in Not" auf ihrer jüngsten Versammlung besprochen haben. Auch der Vorschlag des Sylter Kabarettisten Manfred Degen, eine Benefizveranstaltung für die Initiative durchzuführen, traf auf Zustimmung.

Was jeder einzelne Mieter tun kann, wenn plötzlich ein Käufer vor der Tür steht, erläuterte der anwesende Geschäftsführer vom Mieterbund Schleswig-Holstein, Jochen Kiersch: "Jeder sollte versuchen, über das Bundesvermögensamt eine individuelle Anlage zu seinem Mietvertrag zu bekommen, aus der hervorgeht, dass vor einem Zeitpunkt X nicht gekündigt werden kann." Kiersch betonte aber auch, dass die Gefahr der Spekulation sehr groß sei. Eigenbedarf könne auch vorgetäuscht werden, da der sich neben dem eigentlichen Eigentümer auch auf seine Verwandten beziehe. Trotzdem müssten Kündigungsbeschränkungen eingehalten werden. Eigenbedarf unterliege der richterlichen Untersuchung. Zieht ein Mieter nicht aus, so Kiersch, müsse der Vermieter eine Räumungsklage anstreben. Jeder Mieter habe das Recht, bei Kündigung Widerspruch nach der Sozialklausel einzulegen. Der Widerspruch ist fristgebunden, muss schriftlich erfolgen und per Einschreiben an den Vermieter geschickt werden. Dieser muss nicht reagieren, kann aber die Räumungsklage einreichen. "So ein Rechtsstreit kann neun bis zwölf Monate vor dem Amtsgericht dauern und eventuell ein bis drei Jahre vor dem Landgericht ausgetragen werden. " Und da so ein Rechtsstreit teuer sei, empfiehlt Kiersch allen Betroffenen eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht oder den Eintritt in den Mieterbund oder andere Mietschutzvereine.

Bezüglich der Sozialklausel musste Stadtbaumeister Wolfgang Knuth berichten, dass diese den Mietern zwar einen zehnjährigen Kündigungsschutz biete, allerdings greife die Klausel nur, wo aus Mehrfamilienhäusern Eigentumswohnungen entstehen. "Somit bringt es für uns auf der Insel keinen Erfolg", so Knuth. Geplant sei aber, für die Marinesiedlung und die zwei Seedeichsiedlungen Bebauungspläne aufzustellen, damit diese reiner Wohnraum bleiben und keine Ferienwohnungen werden.

Wer übrigens seine Sympathie mit den betroffenen Mietern bekunden will, hat ab sofort in allen Gemeindebüros und Kurverwaltungen die Möglichkeit, eine Liste gegen den Ausverkauf der Insel zu unterschreiben. Auch Spenden werden gern gesehen.

Volks- und Raiffeisenbank, BLZ: 21791805, Kontonummer: 1045179, Verwendungszweck: "Sylter Bundesmieter in Not".

Sylter Rundschau vom 26.04.03       shz.de

     
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