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Sozialklausel

Was ist eine Sozialklausel?

[09.04.2003]

In Schleswig-Holstein gibt es seit 1999 kein Zweckentfremdungsverbot mehr. Die Verordnung, sagt dazu von Inken Ruszkowski vom Kieler Innenministerium, sei planmäßig ausgelaufen, da preisgünstiger Wohnraum landesweit keine Mangelware mehr gewesen sei. Als baurechtlichen Ersatz gibt es die Erhaltungssatzung (Paragraph 172, BGB), die sogenannte "Mileuschutzsatzung", mit dem Ziel, bestehende Bevölkerungsstrukturen zu erhalten. Bei Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung kann die Aufnahme in die Landesordnung zur Einführung einer Sozialklausel beantragt werden. Die Sozialklausel sorgt dafür, dass Mietern bei Eigenbedarf nicht gekündigt werden darf. Bei einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen besteht eine zehnjährige Kündigungsschutzfrist. Die Landesverordnung gilt noch bis zum August 2004, soll aber voraussichtlich verlängert werden.

Sylter Rundschau vom 09.04.2003

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