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5 Jahre Kündigungsschutz?

Fünfjähriger Kündigungsschutz für Bundesmieter scheint sicher

[09.04.2003]

Sylt (arn) - Kaum gegründet, ist die Interessengemeinschaft "Sylter Bundesmieter in Not" mittendrin in ihrem ganz persönlichen Kampf gegen den Bund. Bereits für den Mittwoch nach Ostern ist ein zweites Treffen der Mieter geplant. Und noch bis zum 15. April kann in den Gemeindebüros von List und Hörnum sowie im Rathaus von Westerland eine Sammelpetition für den Bundestag unterschrieben werden, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Verhandlungen mit den drei Sylter Kommunen wieder aufzunehmen und die Wohnungen als bezahlbaren Mietraum zu erhalten.

Derweil bereitet man sich bei der Stadtverwaltung bereits auf den Ernstfall vor - den Einzelverkauf der Wohnungen. Nachdem die Einführung einer Zweckentfremdungsverordnung in Westerland auf Anraten des Innenministeriums zu den Akten gelegt wurde, weil die Erhaltungssatzungen gegen Umwandlung in Ferienwohnungen schützen, arbeitet man im Stadtbauamt an der Aufnahme in die sogenannte "Sozialklausel"-Landesverordnung (siehe Kasten). Würde diese greifen, müssten Erwerber von Bundesobjekten mindestens zehn Jahre warten, um Eigenbedarf anzumelden.

"Das ist ein großer Irrtum", behauptet Jochen Kiersch, Geschäftsführer des Mieterbundes Schleswig-Holstein. "Nur wenn ein Eigentümer die Wohnungen in seinem Mehrfamilienhaus von Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln und einzeln verkaufen will, würde die Kündigungssperrfrist ausgelöst", erklärt er an einem Beispiel. "Aber die Sylter Liegenschaften sind und bleiben Eigentum." Also bringe die Aufnahme in die Landesverordnung fast nichts. Außer, ein Erwerber kaufe gleich mehrere Häuser, die auf einem Grundstück stehen für das nur ein Grundbuchblatt existiere. Um diese Häuser einzeln zu veräußern, müsste das Grundstück geteilt werden. Aber das sei in den betroffenen Gebieten kaum möglich, weil die Bebauung zu dicht sei, glaubt Kiersch.

Da die Erhaltungssatzung mit festgesetzten Mindestgrößen von Grundstücken eine Teilung nicht zulässt, müsste eine Eigentümergesellschaft gebildet werden. "Und das wäre dann der klassische Fall einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen."

Um die Bundesmieter wenigstens für fünf Jahre zu schützen, schlägt Kiersch eine entsprechende Kündigungssperrfrist vor, die in den Verkaufsverträgen fixiert und an nachfolgende Erwerber weitergegeben wird. Noch besser wäre es, wenn jeder Mieter eine Ergänzung zum Mietvertrag erhält, in der die Kündigungssperrfrist verankert ist.

Womit auch Dr. Gerd Ernst von der Oberfinanzdirektion Kiel kein Problem hätte: "Wir würden die Vereinbarung in den Mietverträgen festsetzen, sobald es zu einer Veräußerung kommt." Doch zur Zeit sieht er keinen Handlungsbedarf. Vielmehr sei der Bund noch immer damit beschäftigt, Makler für seine Objekte zu finden. Ernst: "Bisher wurde noch kein Makler eingeschaltet. Sollte es zu den ersten Verkaufsverhandlungen kommen, werden wir die Mieter umgehend informieren."

Nach Informationen der Sylter Rundschau sollen die fünf angesprochenen Sylter Makler den Vermittlungsauftrag des Bundes abgelehnt haben, so dass die OFD nun auf Festlands-Makler hofft.

Zu den Bundesliegenschaften strahlt der Deutschlandfunk morgen (10.034.03 um 19.15 Uhr eine Sendung aus (UKW 90,3).

Sylter Rundschau vom 09.04.2003 shz.de
 

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